Die einfachste, die angemessen ist.
In einer GBR haftet das Mitglied, das bestellt, das Mitglied das den Mietvertrag unterschreibt. Dagegen verteilt ein
Verein die Verantwortung. Die eigenwirtschaftliche Betätigung muss dann Teil der Satzung sein. Ein FC-Verein wird allgemeinen nicht als gemeinnützig anerkannt

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